Neue Greenwashing-Regeln: Jetzt handeln!

Neue Greenwashing-Regeln ab 27. September 2026 in Kraft ! Ab dem 27. September 2026 kommen in Deutschland nun endgültig die deutlich verschärften Regeln für umweltbezogene Werbung zur Anwendung. Betroffen davon sind vor allem umweltrelevante Aussagen auf Websites, Produktseiten, in Kampagnen, Anzeigen, Social Media und in Verkaufsunterlagen. Für Unternehmen, die solche Aussagen in ihrer Außendarstellung verwenden und ihre Kommunikation noch nicht prüfen ließen, ist es jetzt fünf vor zwölf. Tatsächlich sollten entsprechende Inhalte nun unverzüglich juristisch daraufhin bewertet werden, ob sie weiterhin verwendet, präzisiert oder verändert werden müssen. 

Was ändert sich in Sachen umweltbezogener Kommunikation? 

Die dafür relevante EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EU) 2024/825 kommt ab dem 27. September 2026 in Deutschland final zur Anwendung. Bundestag und Bundesrat haben die notwendigen Vorgaben dafür bereits im Februar 2026 durch Änderungen des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts umgesetzt; juristisch wirksam wird das Ganze nun ab dem 27. September. 

Verbindlich festgelegt wurden verlässlichere, vergleichbare, begründete und nachprüfbare Informationen über Umwelteigenschaften, sofern solche kommunikativ eingesetzt werden. Allgemein gehaltene Aussagen wie „grün“, „ökologisch“ oder „nachhaltig“ können nicht mehr ohne weitere Spezifizierung und Begründung eingesetzt werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel, Produktvergleiche, Zukunftsversprechen sowie Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates gehören zu den Inhalten beziehungsweise Themen, die Unternehmen genauer betrachten lassen sollten, weil sie jetzt deutlich verschärften Auflagen unterworfen sind. 

Besondere Aufmerksamkeit verdienen produktbezogene Klimaaussagen. Aussagen wie „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ können je nach konkreter Grundlage und Formulierung zwar unterschiedlich zu bewerten sein. Ob eine Aussage aber jetzt noch zulässig ist, sollte im Einzelfall sicherheitshalber immer von juristischen Fachexperten geprüft werden. 

Der Anpassungsbedarf ist in vielen Unternehmen noch nicht abschließend geklärt 

Eine aktuelle Stichprobenstudie von WORTLIGA und Media 4 Nature zeigt: Mehr als die Hälfte der untersuchten Umweltaussagen erfüllt die Anforderungen der neuen Vorgaben noch nicht. 

Die Studie ersetzt zwar keine rechtliche Einzelfallprüfung und belegt auch nicht, dass Unternehmen bewusst irreführen. Sie zeigt allerdings, dass viele umweltbezogene Aussagen im Markt noch nicht auf die neuen Anforderungen ausgerichtet sind. Das kann daran liegen, dass ältere Aussagen einfach unbedacht weiterverwendet wurden, die neue Rechtslage intern noch nicht bewertet ist oder die notwendigen Anpassungen im Tagesgeschäft zurückgestellt wurden. 

Für die Praxis bedeutet das allerdings: Für die Regulierung eventueller Verstöße ist es jetzt fünf vor zwölf! Um Strafen zu vermeiden, ist jetzt sofortiges Handeln angesagt. 

Was jetzt sinnvoll ist 

Ein geordneter Prozess zur Sicherstellung einer in dieser Thematik rechtskonformen Kommunikation kann aus vier Schritten bestehen: 

  • Juristische Fachexperten bewerten relevante Aussagen, Siegel und Kommunikationsmittel. 
  • Das Unternehmen erfasst, wo die betroffenen Aussagen überall eingesetzt werden. 
  • Die notwendigen Änderungen werden nach Dringlichkeit und Reichweite priorisiert. 
  • Die angepassten Inhalte werden in den jeweiligen Medien und Anwendungen möglichst umgehend umgesetzt. 

Gerade der letzte Schritt wird dabei häufig aufwandsseitig unterschätzt. Doch eine gegebenenfalls notwendige Änderung betrifft eben zumeist nicht nur einen Satz auf der Website. Sie kann auch Produktseiten, Landingpages, Anzeigen, Social-Media-Beiträge, Broschüren, Präsentationen oder Vertriebsunterlagen betreffen. Deshalb ist es hilfreich, die kommunikative Umsetzung so schnell wie möglich mitzudenken – auch wenn die juristische Prüfung noch läuft. 

BM1: Wir helfen dabei, eventuell notwendige Änderungen „as-soon-as-possible“ für unsere Kunden umzusetzen 

Eines vorweg: Die entsprechende rechtliche Bewertung von Aussagen, Claims, Siegeln und Kampagnen gehört in die Hände juristischer Fachexperten. Wir von BM1 leisten keine Rechtsberatung und entscheiden auch nicht, ob eine konkrete Aussage zulässig ist. Unser Beitrag beginnt dort, wo die juristische Prüfung konkrete Änderungsbedarfe definiert hat. 

Dann übernehmen wir die kommunikative Umsetzung – zum Beispiel in/bei: 

  • Website-, Produkt- und Landingpage-Texten 
  • Anzeigen, Kampagnen und Social-Media-Beiträgen 
  • Siegel-, Label- und Hinweis-Kommunikation 
  • Broschüren, Präsentationen und Vertriebsunterlagen 

Unser Vorteil: Wir setzen definierte Änderungen besonders schnell, pragmatisch und medienübergreifend um. Nicht mit dem Versprechen, jetzt noch alles fristgerecht zu ändern. Das wäre unrealistisch. Sondern mit dem Anspruch, nach der juristischen Klärung keine weitere Zeit zu verlieren und die Außendarstellung so zügig wie möglich anzupassen. 

Wie sieht es bei Ihnen aus? 

Für Unternehmen, die ihre umweltbezogene Kommunikation noch nicht prüfen ließen, ist es jetzt höchste Zeit, die nächsten Schritte zu organisieren. Der sinnvollste Weg ist jetzt: juristische Prüfung beauftragen, relevante Aussagen, Tools und Medien erfassen, interne Verantwortlichkeiten klären und die kommunikative Umsetzung vorbereiten. 

Liegen Ihnen bereits konkrete Änderungsbedarfe von juristischen Fachexperten vor? Dann sprechen Sie mit uns im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs darüber. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Anpassungen in Ihrer Außendarstellung schnell und sauber umzusetzen. 

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ob eine konkrete Aussage, ein Siegel oder eine Kampagne rechtlich zulässig ist, muss im Einzelfall durch juristische Fachexperten bewertet werden. 

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