PDFs müssen vielfach barrierefrei sein

Barrierefreie PDFs: Die unterschätzte Herausforderung! Warum sehr viele Unternehmen ihre PDFs jetzt barrierefrei umsetzen müssen! Seit dem 28. Juni 2025 gelten neue verbindliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit – mit weitreichenden Folgen für sehr viele Unternehmen in fast aller Branchen. Denn an diesem Stichtag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft getreten. Was viele nicht wissen: Das Gesetz betrifft nicht nur die Websites von Online-Shops, die jetzt barrierefrei sein müssen. Sondern auch sehr viele andere Akteure und Themen, sofern mit digitalen Instrumenten der Abschluss eines Verbrauchervertrags unterstützt oder betrieben wird.

Vom Stadtwerk bis zum Handwerksbetrieb, vom Dienstleister bis zum Beratungsunternehmen – die Bandbreite der betroffenen Unternehmen ist enorm! Und zwar eben nicht nur, was die jeweilige Website betrifft. Sondern z. B. auch, was beispielsweise die PDFs angeht, die auf der Website eingestellt sind oder digital versandt werden.

Vom BFSG direkt mit betroffen: nahezu alle PDFs mit Vertragsbezug

PDF-Dokumente, die für Interessenten oder potenzielle Kunden nach dem 28. Juni 2025 neu erstellt oder bereitgestellt werden, müssen tatsächlich alle (!) barrierefrei sein – wenn sie für die Anbahnung eines Verbrauchervertrags verwendet werden. Betroffen sind insbesondere:

  • Angebotsformulare
  • Produktinformationen
  • AGBs
  • Vertragsunterlagen
  • Informationsblätter oder Preisübersichten

Kurz gesagt: Alle digitalen Dokumente, die Unternehmen im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -abwicklung zur Verfügung stellen, müssen den neuen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen – ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen.

Barrierefrei? Klingt bei PDFs einfacher, als es ist

Barrierefreiheit bei PDFs bedeutet weit mehr, als eine Word-textdatei einfach als PDF abzuspeichern. Notwendig sind unter anderem:

  • Struktur-Tags für Überschriften, Listen, Tabellen etc.
  • korrekte Lesereihenfolge
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • barrierefreie Formularfelder
  • Einhaltung des PDF/UA-Standards

Die Umsetzung dieser Anforderungen ist teilweise durchaus  anspruchsvoll – und für viele Unternehmen ohne Vorerfahrung kaum eigenständig zu bewältigen.

Warum Ignorieren keine Lösung ist

Trotz der aktuell noch eher stichpunktartigen Kontrollen: Wer gegen das BFSG verstößt, riskiert empfindliche Sanktionen. Der Digitalverband BITKOM stellt in seinem Praxisleitfaden eindeutig klar:

„Geringfügige Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei schwerwiegenderen Verstößen ist sogar eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro möglich.“

Dazu kommen mögliche Abmahnungen auf Wettbewerbs- und Zivilrechtsebene – sowie Imageschäden, die gerade bei öffentlichkeitsnahen Unternehmen schmerzhaft ausfallen können.

Deshalb: Barrierefreiheit aktiv gestalten – statt mit Verzögerung zu reagieren

Die gute Nachricht lautet: Wer jetzt handelt, kann nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern damit auch konkrete Vorteile realisieren. Denn barrierefreie PDFs …

  • verbessern die Nutzerfreundlichkeit – für alle
  • stärken die digitale Professionalität
  • ermöglichen inklusive Kommunikation
  • sorgen für mehr Reichweite – z. B. bei Screenreader-nutzenden Menschen
  • verbessern die Auffindbarkeit durch saubere Strukturierung

Unser Angebot: Machen Sie Ihre PDFs fit für das BFSG – mit uns als Partner

Als erfahrene Agentur für digitale Kommunikation unterstützen wir Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Analyse Ihres konkreten Handlungsbedarfs
  • Beratung zur BFSG-Relevanz Ihrer Inhalte
  • barrierefreie Erstellung von neuen PDFs
  • barrierefreie Überarbeitung bestehender PDF-Dokumente
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden für die eigenständige Umsetzung
  • auf Wunsch: barrierefreier Relaunch oder Umbau Ihrer Website

Jetzt informieren – und Umsetzungssicherheit gewinnen

Die Anforderungen des BFSG sind da. Und sie bleiben. Wer jetzt mit der Umsetzung beginnt, spart später Zeit, Nerven – und Geld. Gerne klären wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch, ob und in welchen Bereichen Ihr Unternehmen betroffen ist – und welche Lösungen sich für Sie besonders gut eignen.

Lassen Sie uns sprechen – bevor es andere tun und Ihnen unnötig hohe Kosten und vermeidbarer Ärger drohen.

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