Die barrierefreie Website wird für viele Pflicht!

Kein Grund zur Panik, aber das Umsetzungsjahr 2025 rückt näher!

Wer sich aktuell zum Thema „barrierefreie Website“ umhört, dem werden teilweise wilde Halbwahrheiten kommuniziert und enorme Strafen (bei Verstößen) prognostiziert.

Wir meinen: Es wird Zeit für Fakten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und zum Thema „barrierefreie Websites“!

Doch vorweg: Unser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Denn das dürfen (und wollen) wir nicht. Ein Blick auf die Fakten kann aber fast immer klären, wer bis wann eine barrierefrei Website braucht!

Zunächst zum korrekten Datum: Final wirksam wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025.

Es ist zwar wohl nicht zu erwarten, dass am 29. Juni 2025 die ersten Vertriebsverbote wegen Verstößen ausgesprochen werden. Trotzdem sollte man diesen Termin auch nicht unvorbereitet auf sich zukommen lassen.

Tatsächlich lohnt ein Blick auf das, was neutrale Experten wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit dazu veröffentlichen.

“Websites fallen pauschal nicht unter das BFSG”, schreiben die. Also, alles paletti? Nein – bitte nicht zu früh freuen! Wer weiterliest, erfährt nämlich: “Wenn über sie (also über die Websites) … ‘Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr’ (nach § 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG) … angeboten werden, fallen diese unter das Gesetz. Im BFSG § 2 Nummer 26 wird der Begriff der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr definiert. Es geht hierbei um den Abschluss eines Verbrauchervertrages (wie zum Beispiel der Kauf eines Produkts).”

Womit der Kreis der Unternehmenswebsites, die wegen einer eventuell unzureichenden Barrierefreiheit bis 2025 überarbeitet werden müssen, eben doch richtig groß wird! (Websites öffentlicher Einrichtungen müssen ja schon jetzt barrierefrei sein.)

Schließlich fallen damit (logischerweise!) schon einmal sämtliche Onlineshops darunter, aber wohl auch alle Seiten, über die Verträge wie zum Beispiel ein Liefer- oder ein Onlinevertrag angebahnt oder abgeschlossen werden können! (Websites von öffentlichen Einrichtungen müssen übrigens schon heute barrierefrei sein!).

Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können tatsächlich unangenehm werden – denn werden sie angezeigt und verfolgt, schreibt die IHK für München und Oberbayern, drohen “Vertriebsverbote, sowie Abmahnung und / oder Bußgeld bis zu 100.000 Euro”.

Es lässt sich also festhalten: Panik ist nicht angebracht, aber wer als Unternehmen eine Website betreibt, sollte JETZT den Rat von Experten suchen und die Notwendigkeit von Veränderungen prüfen lassen (es gibt z.B. Ausnahmeregelungen für sehr kleine Unternehmen). Und noch ein Hinweis: Auch zum Umfang der tatsächlich notwendigen Maßnahmen wird viel Unsinn verbreitet.

Wir können Ihnen gemeinsam mit unseren Spezialpartnern genau sagen, was zielführend ist – und was nicht. Lassen Sie uns sprechen!

Ähnliche Beiträge

  • Podcasts erfolgreich vermarkten – Whitepaper-Download

    Entscheidend ist vor allem (auch) die Vermarktung. Podcasts gehören heute zu den wirkungsvollsten Formaten, wenn es darum geht, eigenes Wissen verständlich zu vermitteln, Wissensführerschaft darzustellen, Nähe aufzubauen und komplexe Themen relevanten Zielgruppen unterhaltsam, eingängig und komfortabel zugänglich zu machen. Podcast-Erfolgsbeispiel „Ein Herz, ein Team“ der Klinikum Bayreuth GmbH Genau aus den genannten Gründen hat auch…

  • Produktanwendungen mit Videos zeigen

    Der Carpenter-Effekt in der Marketingkommunikation: Wie Bewegtbilder den Verkauf fördern Videos, die Menschen bei der Anwendung von Produkten zeigen, sind ein mächtiges Werkzeug in der Marketingkommunikation – und das aus gutem Grund. Ausschlaggebend dafür ist der eigentlich schon vor recht langer Zeit beschriebene „Carpenter-Effekt“, ein psychologisches Phänomen, das mittlerweile in direkten Zusammenhang mit den deutlich…

  • Relaunch von NPO-Websites

    Websites von Non-Profit-Institutionen. Müssen mindestens so gut wie „normale“ Websites sein! Viele halten Non-Profit-Institutionen (NPOs) und deren Digitalkommunikation für einfacher und unkomplizierter als die von gewinnorientierten Unternehmen. Das ist falsch. Gerade Einrichtungen mit gemeinnützigem, zivilgesellschaftlichem oder politischem Auftrag oder Ausrichtung müssen digital mindestens so professionell auftreten wie klassische Unternehmen. Warum müssen auch Websites von NPOs…

  • Marketing-Workshops und Seminare

    Agentursupport in Form von „Hilfe zur Marketing-Selbsthilfe“. Relativ viele Marketing- und Kommunikationsaufgaben lassen sich von Unternehmen selbst übernehmen und müssen nicht unbedingt an Agenturen und Dienstleister delegiert werden. Und bei bestimmten Themen oder Aufgaben und vor allem dann, wenn die Unternehmen eher etwas kleiner sind, macht das sogar oft richtig viel Sinn! Dabei geht es…

  • Das richtige Bildmaterial ist entscheidend

    Stockbilder vs. Eigenshootings: Was bringt Ihre Marke wirklich voran? In einer Welt, in der Content „King“ ist, hat Bildmaterial oft entscheidenden Einfluss auf die Markenwahrnehmung. Schon ein einziges (!) überzeugendes Foto kann manchmal den Unterschied zwischen einem durchschnittlichen und einem herausragenden Marketingauftritt machen. Aber woher kommt dieses Bildmaterial? Sind das Stockbilder oder eigenes, authentisches Material,…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert