Das sollte man dazu wissen! Keine Frage: Mit generativer KI (oder über KI-nutzende Portale) lässt sich ein Logo mit einigen guten Prompts in Sekundenschnelle entwickeln und in wenigen weiteren Schritten zudem iterativ verfeinern. Was auch durchaus zu ansprechenden Ergebnissen führen kann. Aber …
Ob ein Entwurf als Unternehmenslogo wirklich „funktioniert“, entscheidet sich nicht allein an oberflächlich ansprechender Optik.
Ein professionelles Logo muss schließlich exakt zur Positionierung passen, die relevanten Zielgruppen ansprechen und in allen vorgesehenen Anwendungen optimal funktionieren. Wir bei BM1 setzen deshalb vorrangig auf Know-how, Gespür, Strategie und Talent menschlicher Kollegen statt auf das „Können“ von KI-Agents; KI nutzen wir bei der Logo-Entwicklung nur unterstützend. Denn die Aufgabe hat es in sich, wird aber leider oft unterschätzt!
Ein Logo übersetzt eine Markenstrategie in eine visuelle Form
Wer als Unternehmen oder Institution ein Logo entwickeln lässt, entscheidet damit letztlich nicht nur über einige Farben und Formen. Er (oder sie) legt ein zentrales und langfristig wegweisendes Erkennungszeichen für seine Marke fest!
Für uns von BM1 beginnt die Arbeit an einem Logo deshalb auch nicht mit dem Blick auf die mögliche Farbpalette, sondern zunächst immer mit der Suche nach Antworten auf sehr konkrete strategische Fragen: Wofür steht die Marke eigentlich? Wen soll sie erreichen? Wie tritt das Wettbewerbsumfeld auf und wodurch kann oder will man sich inhaltlich und gestalterisch sinnvoll abheben?
Auch mit sehr sorgfältig formulierten Prompts lassen sich solche Fragen nur dann sinnvoll in einen Entwurf übersetzen, wenn jemand die spezifische Markenerstellungsaufgabe zuvor zu 100% durchdrungen hat. Wir erarbeiten diese Grundlage im ausführlichen Gespräch mit dem Kunden und leiten daraus Gestaltungsrichtungen ab, die wir dann en détail ausarbeiten, prüfen und weiterentwickeln.
„Gefällt mir“ ist noch keine Strategie
Ja, ein Logoentwurf kann Entscheidern auf Anhieb gefallen – und trotzdem für die beabsichtigte Positionierung ungeeignet sein (vice versa). Persönliches Empfinden kann bei Entscheidungen helfen, ist aber kein ausreichendes Auswahlkriterium. Wirklich wichtig ist, welche Erwartungen die Zielgruppe mit dem Element verbindet und ob es die gewünschte Markenwirkung unterstützt.
In unserem Blogbeitrag „Das optimale Logo“ erläutern wir diesen Unterschied genauer.
Für uns bei BM1 zählt deshalb vor allem die gestalterische Kernidee hinter einem Entwurf: Welche Eigenschaften der Marke greift sie auf? Warum wählen wir gerade diese Formen, Farben oder Schriften? Und worin liegt die erkennbare Abgrenzung zu typischen Zeichen der Branche? Gute Prompts können ein Werkzeug im Prozess einer Gestaltung sein; sie ersetzen aber keine nachvollziehbare Markenentscheidung.
Als Mensch entwickeln heißt: Gestaltung bewusst verantworten
„Man-made“ ist für uns kein nostalgisches Etikett. Gemeint ist: Unsere Gestalter entwickeln die Ideen, gestalten die Entwürfe und verantworten die Ausarbeitung. Natürlich mit technischer Hilfe. Doch die Entscheidungen über Form, Typografie, Farbe und Zusammenspiel trifft bei uns nie die KI, sondern treffen wir immer selbst – und können sie gegenüber dem Kunden auch begründen.
Ziel ist dabei nicht, ein Logo immer möglichst auffällig oder komplex zu machen. Eine reduzierte Umsetzung kann im Einzelfall genauso passend sein wie eine detailreichere. Wichtig ist, dass die gewählte Ausrichtung zur Marke, ihren Kernwerten und zu den Verwendungssituationen passt.
Warum Logotrends allein noch keine Antwort auf eine konkrete Markenaufgabe geben, zeigen wir übrigens in unserem Blogbeitrag „Logodesign: Wohin geht der Trend?“ etwas genauer auf.
Der Praxistest gehört immer mit zur Entwicklung
Ein Logo wird selten so genutzt, wie es in einer großen Präsentationsansicht erscheint. Es muss beispielsweise ebenso gut als Profilbild, auf einer Website, in einer Anzeige oder auf einem Messestand einsetzbar und erkennbar bleiben. Deshalb prüfen wir Entwürfe in allen relevanten Größen, Farben und Anwendungen. Besonders die kleinen digitalen Formate stellen eben ganz andere Anforderungen als ein großflächiger Druck.
Konkrete Hinweise, was genau dabei eine Rolle spielt, enthält unser Blogbeitrag „7 Tipps für ein onlineoptimiertes Firmenlogo“
Die Frage, ob ein Logoentwurf geschützt werden kann: extrem wichtig, aber auch stets individuell zu betrachten
Ein Beitrag im Fachportal DESIGNBOTE zum Thema „KI-generierte Logos und Urheberrechtsschutz“ reift genau dieses Thema auf und stellt unter anderem eine spannende Entscheidung des Amtsgerichts München dazu vor: Im dort beurteilten Fall genügten menschliche Prompterstellung, Auswahl und technische Korrekturen nach Darstellung des Fachportals eben nicht, um die geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche an drei KI-generierten Logos durchzusetzen.
Ebenso wichtig (so eine weitere Botschaft des Fachbeitrags des DESIGNBOTEN): Ein von Menschen gestaltetes Logo ist umgekehrt nicht automatisch geschützt oder unter allen Umständen vor eventuellen Anfeindungen sicher. Strategische Passung, gestalterische Eigenständigkeit und rechtliche Schutzmöglichkeiten sind jeweils individuell zu klärende Fragen. Das Deutsche Patent- und Markenamt erläutert in seinen FAQs, wie und unter welchen Voraussetzungen Logos z.B. je nach Voraussetzungen auch als Marke oder Design geschützt werden können.
Welche Rechte bei einem konkreten Entwurf bestehen oder angestrebt werden sollten, können (und sollten) angesichts dieser Komplexität im Zweifelsfall deshalb stets qualifizierte Rechtsberater prüfen. Wir konzentrieren uns als Agentur auf Markenstrategie und Gestaltung; bei juristischen Fragen sollten Rechtsexperten eingebunden werden.
Neben der Frage zur Schutzfähigkeit gilt es in jedem Fall immer folgende drei Fragen zu klären
Drei Fragen, bevor Sie sich für einen Logoentwurf entscheiden
- Passt der Entwurf zur Positionierung? Er sollte die gewünschte Markenwirkung unterstützen – nicht nur den persönlichen Geschmack treffen.
- Ist die Idee eigenständig ausgearbeitet? Lassen sich die gestalterischen Entscheidungen erklären und vom üblichen Branchenbild abgrenzen?
- Funktioniert das Zeichen im Einsatz? Erkennen Menschen es auch „in klein“, auf unterschiedlichen Hintergründen und in den tatsächlich benötigten Medien?
Auf den Punkt gebracht: Ist ein KI-generiertes Logo ungeeignet?
Nein. Die Nutzung von KI sagt für sich genommen noch nicht, ob ein Entwurf gestalterisch funktioniert und welche Rechte daran bestehen. Empfehlenswert ist aber eine sorgfältige Prüfung. Und zwar strategisch, konzeptionell und eben ggfs. auch juristisch.
Unser Ansatz bei BM1 ist in jedem Fall, die konzeptionelle und gestalterische Basisarbeit selbst oder in Form von human-in-the-loop zu leisten, statt einen zu 100% KI-generierten Vorschlag zum fertigen Markenzeichen zu erklären. Doch das sollten wir am besten noch einmal ganz im Detail und persönlich durchsprechen!
Steht denn bei Ihnen eine Logoentwicklung oder ein Relaunch an? Dann lassen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch über Ihre Markenpläne sprechen. <verlinkt zum Termintool>






