Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit
War das Gesetz vom 28. Juni nur ein Sturm im Wasserglas?
Fakt ist: Seit dem 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die Vorgaben des European Accessibility Act um und verpflichtet einen Großteil der deutschen Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – unter anderem Websites (mit vertriebsrelevanten Informationen), Webshops, Apps, PDFs (mit vertriebsrelevanten Inhalten), Ticketing-Portale oder auch Selbstbedienungsterminals.
Allerdings fragen sich viele Inhaber von Websites und Plattformen gerade: „Wenn das alles jetzt wirklich so ernst genommen wird – warum hört man bisher nichts von irgendwelchen Sanktionen?“ Denn tatsächlich ist bisher von keinen Untersagungsverfügungen, Anhörungen oder Strafen zu lesen oder zu hören! Das könnte dazu verführen, dieses Thema auf die gaaaaanz lange Bank zu schieben.
Doch dieser Eindruck könnte gefährlich sein.
Die neue Kontrollinstanz startet bei der digitalen Barrierefreiheit bald durch!
Um das BFSG durchzusetzen, wurde nämlich eigens die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) gegründet – eine gemeinsame Behörde aller 16 Bundesländer.
- Sitz: Magdeburg
- Startteam: rund 70 Mitarbeiter
- Befugnisse: Anhörungen, Untersagungen, Rückrufe nicht-konformer Produkte und Services
- Status: organisatorisch etabliert, operativ kurz vor dem Start
Und ebenfalls ganz wichtig zu wissen: Die Behörde ist bereits jetzt (z.B. per Mail) kontaktierbar – und zwar durchaus auch für Hinweise auf nicht gesetzeskonforme Lösungen. Wer also glaubt, dass langfristig nichts geschieht, unterschätzt die Dynamik, die ein solches Kontrollorgan entwickeln kann.
Stellt sich die Frage: Wer wird wohl zuerst überprüft?
Sehr wahrscheinlich stehen wohl zunächst größere Player mit besonderer Marktbedeutung im Fokus. Aber: Eine Garantie dafür gibt es eben nicht. Auch kleinere Unternehmen könnten recht bald ins Visier geraten. Spätestens mittelfristig wird das MLBF seine Aktivitäten jedenfalls auf breiterer Basis ausrollen. Es wäre also ein Fehler, auf Zeit zu spielen.
Erwartet werden bei einer Überprüfung wohl zumindest erste Schritte!
Von den meisten Experten rechnet kaum jemand damit, dass die Kontrolleure ab Tag 1 perfekt umgesetzte Barrierefreiheit erwarten. Was aber wohl zumindest erwartet werden kann :
- Eine Basis-Bestandsaufnahme sollte in jedem Fall erfolgt sein.
- Erste Maßnahmen müssen angegangen worden sein.
- Eine dokumentierte Absicht zur Umsetzung wird wohl ebenfalls erwartet.
Kurzum: Unternehmen, die gar keine Aktivitäten nachweisen können, werden es wohl schwer haben, wenn die Behörde erstmals anklopft.
Wie wir Sie von BM1 unterstützen können
Wir helfen Unternehmen, das Thema schnell, pragmatisch und „vorzeigbar“ anzugehen:
- Quick-Check: Standortbestimmung
- Priorisierung: Was sofort umgesetzt werden sollte
- Konkrete erste Teilmaßnahmen angehen (priorisiert)
- Begleitung bis zur finalen Gesamtlösung
Damit schaffen unsere Kunden umgehend einen sichtbaren Fortschritt, der gegenüber der Behörde Wirkung zeigen dürfte – und zugleich sehr kurzfristig die Nutzerfreundlichkeit ihrer digitalen Kanäle deutlich verbessert.
Unsere Empfehlung lautet deshalb:
Jetzt starten – nicht warten. Wer heute erste Schritte einleitet, vermeidet morgen unangenehme Überraschungen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen kostenfreien Infotermin mit uns. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen jetzt sinnvoll und machbar sind.