Nein zu diskriminierender Werbung

Die Zahl der Werbekodex-Verstöße nimmt zwar ab. Aber es gibt noch einiges zu verändern!

Vor kurzem hat der Deutsche Werberat veröffentlicht, dass die Zahl der von ihm zu bearbeitenden Beschwerden wegen Verstößen gegen den deutschen Werbekodex deutlich gesunken ist.

Entsprechenden Meldungen zufolge musste das von der deutschen Werbewirtschaft getragene Organ der freiwilligen Selbstkontrolle im Jahr 2022 rund 24 Prozent weniger Beschwerden – z.B. wegen sexistischer Werbung – bearbeiten, als noch 2021! Zwar ist jeder der dann final vom deutschen Werberat festgestellten Verstöße gegen den Werbekodex immer noch einer zu viel …. aber immerhin: Es werden weniger – und das ist gut so!

Wir von Baumgärtner Marketing identifizieren uns jedenfalls zu 100 % mit dem freiwilligen Werbekodex – und können auch nicht verstehen, dass es immer noch Kollegenbetriebe gibt, die sich nicht daranhalten. Für alle, die den Werbekodex des deutschen Werberats nicht kennen – hier die wichtigsten Kernsätze, wie sie sich auf der Website des Deutschen Werberates unter werberat.de finden – und die wir von Baumgärtner Marketing als Bindend betrachten.

Werbung darf demnach – nachfolgend wörtlich von der Website des Deutschen Werberats zitiert …

  • „das Vertrauen der Verbraucher nicht missbrauchen und mangelnde Erfahrung oder fehlendes Wissen nicht ausnutzen
  • Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen
  • keine Form der Diskriminierung anregen oder stillschweigend dulden, die auf Rasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung bzw. die Reduzierung auf ein sexuelles Objekt abzielt
  • keine Form gewalttätigen, aggressiven oder unsozialen Verhaltens anregen oder stillschweigend dulden
  • keine Angst erzeugen oder Unglück und Leid instrumentalisieren
  • keine die Sicherheit der Verbraucher gefährdenden Verhaltensweisen anregen oder stillschweigend dulden.“

Übrigens zogen acht der 2022 vom deutschen Werberat gerügten Unternehmen ihre Werbung tatsächlich nicht zurück – und ließen sie exakt so wie gerügt einfach weiterlaufen. Alle acht enthielten sexistisch herabwürdigende Botschaften. Unglaublich, oder? 2023 sollten so ein Fehlverhalten und vor allem das stoische Festhalten daran eigentlich endgültig Geschichte sein. Leider ist das aber nicht so.

Gerade als Marketing- und Werbeagentur empfehlen wir deshalb, vor solchen Missständen nicht die Augen zu verschließen, sondern vor allem dann Gegenposition zu beziehen, wenn Werbung andere herabsetzt, sexualisiert oder diskriminiert.

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