Hinweisgeberschutzgesetz bis 12/23 umzusetzen

Aktuelle Whistleblowing-Regelungen für Unternehmen: Sind Sie vorbereitet?

Wussten Sie, dass alle Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden bis Ende des Jahres 2023 Kommunikationskanäle für „Whistleblower“ installieren müssen (Unternehmen mit mehr als 249 Unternehmen sogar schon seit diesem Juli)? Entscheidend dabei …

Was für Kanäle müssen konkret aufgebaut werden …?

Diese Kanäle sollen es Mitarbeitenden unter klar geregelten Rahmenbedingungen ermöglichen, auf eventuelle Missstände oder Gesetzesverstöße im eigenen Unternehmen hinzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie sowie aus dem im Mai 2023 verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Als Nicht-Juristen haben wir mal für Sie ein paar besonders wichtige Eckpunkte zusammengetragen:

  • Vielfalt der Kommunikationskanäle: Es sollte verschiedene Möglichkeiten zur Meldung von Missständen geben.
  • Zeitnahe Bestätigung: Unternehmen müssen den Eingang des Hinweises innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
  • Proaktive Kommunikation: Binnen drei Monaten müssen Unternehmen über eingeleitete Maßnahmen informieren.
  • DSGVO-Konformität: Aktuelle Datenschutzregelungen müssen rigoros sichergestellt sein.

ACHTUNG: Unternehmen, die den Whistleblowing-Anforderungen nicht nachkommen, riskieren empfindliche Bußgelder – bis zu 50.000 Euro!

Deshalb stellt sich die Frage: Wie können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass Sie diesen Anforderungen gerecht werden? Tatsächlich gibt es dafür mehrere Möglichkeiten, aber einer der effizientesten (rein unter kommunikativen und organisatorischen Gesichtspunkten) dürfte wohl die Einrichtung einer entsprechenden Online-Plattform als Haupt-Kommunikationskanal sein.

Der Whistleblower-Online-Kanal kann übrigens auch sehr gut in ein Unternehmens-Intranet mit „eingebaut“ werden, womit dann nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprochen werden dürfte, sondern auch die interne Kommunikation und Interaktion insgesamt vorangetrieben werden können. Ein erster Kunde von uns profitiert in Kürze von genau solch einer Form der Umsetzung!

Möchten Sie mehr über diese Option und / oder über die grundsätzlichen Möglichkeiten der Einführung eines Unternehmens-Intranets erfahren? Die Agentur-Kolleg*innen und ich stehen gerne bereit, um Sie optimal zu beraten und zu unterstützen!

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!


Hinweis: Als Nicht-Juristen wollen und dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Dieser Beitrag stellt also keine solche Rechtsberatung dar und dient nur zur ersten groben Orientierung. Für Detailinfos surfen Sie bitte zu einschlägigen Fachartikeln / oder lassen sich juristisch beraten.

Ähnliche Beiträge

  • B2B-Kunden-Spezial-Weihnachtsgruß

    Jetzt ist die Zeit für Ihr (digitales) B-to-B-Weihnachtswunder in Sachen Kundenbeziehungspflege! Advent steht vor der Tür – und damit die Zeit, in der nicht nur Kerzen entzündet werden, sondern auch Verbindungen zwischen Menschen zusätzliche emotionale Wärme entwickeln können. Gerade auch für Unternehmen eröffnet sich deshalb eine optimale Gelegenheit, die Beziehung zu ihren Kunden zu stärken…

  • Attribution ist mehr als ein Buzzword

    „Attribution“: Nur Marketing-Buzzword – oder steckt mehr dahinter? Gerade im Marketing werden wir regelmäßig mit neuen Schlagworten konfrontiert, die mal mehr, mal weniger praxisrelevant sind. Eines dieser Wörter, das in letzter Zeit besonders viel Aufmerksamkeit erregt hat, lautet „Attribution“. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und ist er auch für KMUs, B2B-Unternehmen und…

  • Die Zahl der Social Media-Plattformen wächst stetig

    Wie werbetreibende Unternehmen den Überblick über die wachsende Zahl an Social Media-Plattformen behalten Die Welt der Social Media Plattformen ist vielfältig und wächst ins schier Unermessliche. Seit einiger Zeit schießt zum Beispiel „BeReal“ im Plattform-Universum nach oben und hat zwischenzeitlich auch schon einmal Platz 1 der deutschen App Download Charts erreicht. Die witzige Basisidee bei…

  • Farben gezielt für das Webdesign nutzen

    Farbpsychologie meets Webdesign: Die Macht der Farben gezielt nutzen! Sich über die Farbwirkung beim Webdesign vertieft Gedanken zu machen, ist wesentlich wichtiger, als von vielen vermutet. Farbpsychologie ist eben kein bloßes Beiwerk, sondern ein zentrales Element, das maßgeblich die Wahrnehmung und das Verhalten der Website-Besucher*innen beeinflusst! Wir bei Baumgärtner Marketing nutzen die Wirkung von Farben…

  • Das Netzwerk birgt einige Überraschungen

    Sie wissen, wie LinkedIn „funktioniert“. Sind Sie sicher? Viele denken, sie hätten genau verstanden, wie LinkedIn funktioniert. Doch die Realität des Netzwerks ist vielschichtiger, als allgemein angenommen. Denn LinkedIn hat sich in relativ kurzer Zeit sehr stark gewandelt. Und inwiefern hat sich LinkedIn-verändert? Aktuelle Studien, wie die des renommierten Markt- und Meinungsforschungsunternehmens #Civey (einsehbar unter…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert