Hinweisgeberschutzgesetz bis 12/23 umzusetzen

Aktuelle Whistleblowing-Regelungen für Unternehmen: Sind Sie vorbereitet?

Wussten Sie, dass alle Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden bis Ende des Jahres 2023 Kommunikationskanäle für „Whistleblower“ installieren müssen (Unternehmen mit mehr als 249 Unternehmen sogar schon seit diesem Juli)? Entscheidend dabei …

Was für Kanäle müssen konkret aufgebaut werden …?

Diese Kanäle sollen es Mitarbeitenden unter klar geregelten Rahmenbedingungen ermöglichen, auf eventuelle Missstände oder Gesetzesverstöße im eigenen Unternehmen hinzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie sowie aus dem im Mai 2023 verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Als Nicht-Juristen haben wir mal für Sie ein paar besonders wichtige Eckpunkte zusammengetragen:

  • Vielfalt der Kommunikationskanäle: Es sollte verschiedene Möglichkeiten zur Meldung von Missständen geben.
  • Zeitnahe Bestätigung: Unternehmen müssen den Eingang des Hinweises innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
  • Proaktive Kommunikation: Binnen drei Monaten müssen Unternehmen über eingeleitete Maßnahmen informieren.
  • DSGVO-Konformität: Aktuelle Datenschutzregelungen müssen rigoros sichergestellt sein.

ACHTUNG: Unternehmen, die den Whistleblowing-Anforderungen nicht nachkommen, riskieren empfindliche Bußgelder – bis zu 50.000 Euro!

Deshalb stellt sich die Frage: Wie können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass Sie diesen Anforderungen gerecht werden? Tatsächlich gibt es dafür mehrere Möglichkeiten, aber einer der effizientesten (rein unter kommunikativen und organisatorischen Gesichtspunkten) dürfte wohl die Einrichtung einer entsprechenden Online-Plattform als Haupt-Kommunikationskanal sein.

Der Whistleblower-Online-Kanal kann übrigens auch sehr gut in ein Unternehmens-Intranet mit „eingebaut“ werden, womit dann nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprochen werden dürfte, sondern auch die interne Kommunikation und Interaktion insgesamt vorangetrieben werden können. Ein erster Kunde von uns profitiert in Kürze von genau solch einer Form der Umsetzung!

Möchten Sie mehr über diese Option und / oder über die grundsätzlichen Möglichkeiten der Einführung eines Unternehmens-Intranets erfahren? Die Agentur-Kolleg*innen und ich stehen gerne bereit, um Sie optimal zu beraten und zu unterstützen!

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!


Hinweis: Als Nicht-Juristen wollen und dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Dieser Beitrag stellt also keine solche Rechtsberatung dar und dient nur zur ersten groben Orientierung. Für Detailinfos surfen Sie bitte zu einschlägigen Fachartikeln / oder lassen sich juristisch beraten.

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